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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Kianoosh Storhas – Stride Up Media

I. Allgemeine Bestimmungen


1. Allgemeines


1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) regeln das Verhältnis zwischen Kianoosh Storhas, Mantelfeld 2a, 57537 Wissen (im Folgenden „Auftragnehmer”) als Dienstleister und Werkunternehmer und seinem Auftraggeber als Empfänger von Dienst- und Werkleistungen (nachfolgend: „Kunde”; beide gemeinsam auch „Vertragspartner” oder „Parteien”).


1.2. Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle zwischen dem Auftragnehmer und Vertragspartnern (im Folgenden „Kunden”) geschlossenen Verträgen.


1.3. Unser Produktangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB (das heißt natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen.


1.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die der Auftragnehmer mit dem Kunden über die von ihm angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.


2. Vertragsinhalt


2.1. Gegenstand dieser AGB sind Leistungen des Auftragnehmers im Bereich des Online Marketings und der Digitalisierung. Dazu zählen insbesondere:

  • 2.1.1. Recruiting-Dienstleistungen gem. Abschnitt II
  • 2.1.2. Neukundengewinnung über Werbeanzeigen gem. Abschnitt III
  • 2.1.3. Website-Erstellung gem. Abschnitt IV
  • 2.1.4. KI-Automatisierung von Unternehmensprozessen gem. Abschnitt V
  • 2.1.5. Content Marketing gem. Abschnitt VI

2.2. Maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Kunde ist das Angebot nebst etwaiger Anlagen, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das jeweilige Vertragswerk gibt alle Abreden zwischen den Vertragspartnern zum Vertragsgegenstand vollständig wieder.

3. Leistungen des Auftragnehmers


3.1. Dem Auftragnehmer obliegen sämtliche im Angebot erwähnten Leistungen, soweit das Angebot insofern angenommen wurde.


3.2. Weitergehende Leistungspflichten bedürfen eines neuen Angebots und deren Freigabe. Leistungen, die ohne Angebot angefordert und erbracht werden, sind nach den vereinbarten Konditionen zu vergüten.


4. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers


4.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Auftragnehmer lediglich beratend tätig, wobei die Beratung nach Ermessen des Auftragnehmers per E-Mail, telefonisch, in Kundengesprächen oder in anderen angemessenen Formen stattfindet.


4.2. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, ausgewählte Keywords für die Optimierung und/oder die Anzeigenschaltung und/oder die Anzeigentexte auf Vereinbarkeit mit geltendem Recht und Rechten Dritter hin zu überprüfen.


5. Pflichten des Kunden


5.1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen fristgerecht vorzunehmen, insbesondere dem Auftragnehmer die angeforderten Informationen zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.


5.2. Der Kunde wird den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung bestmöglich unterstützen und insbesondere umfassende Angaben zur Zielgruppe der jeweiligen Maßnahmen liefern.


5.3. Der Kunde wird einen Ansprechpartner für den Auftragnehmer benennen, der berechtigt und in der Lage ist, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses anstehenden Entscheidungen zu treffen.


5.4. Der Kunde wird dem Auftragnehmer ausreichenden, freien und sicheren Zugang zu seinen Systemen gewähren sowie Informationen und sonstige Ressourcen bereitstellen, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.


5.5. Der Kunde ist für die angemessene, laufende Sicherung seiner Daten verantwortlich.


II. Recruiting-Dienstleistungen


6. Leistungsumfang Recruiting


6.1. Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden bei der Gewinnung von Fachpersonal durch gezielte Werbeanzeigen auf verschiedenen Plattformen.


6.2. Die Leistungen umfassen insbesondere: Erstellung und Optimierung von Recruiting-Kampagnen, Zielgruppenanalyse und -ansprache, Verwaltung eingehender Bewerbungen, Vorqualifikation von Bewerbern, Weiterleitung geeigneter Kandidaten an den Kunden.


6.3. Erfolgsvorbehalt: Der Auftragnehmer schuldet das ordnungsgemäße Tätigwerden, jedoch nicht den Erfolg der Recruiting-Maßnahmen. Insbesondere wird keine bestimmte Anzahl von Bewerbungen oder erfolgreichen Einstellungen garantiert.


6.4. Optionale Besetzungsgarantie für Recruiting-Dienstleistungen


6.4.1. Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Garantiebedingungen gelten ausschließlich, wenn diese vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich für ein konkretes Recruiting-Projekt angeboten und vom Kunden angenommen wurden. Ein Anspruch auf Gewährung der Garantie besteht nicht.


6.4.2. Garantieinhalt

Wird die zu besetzende Stelle nach Ablauf der vereinbarten 3-monatigen Vertragslaufzeit nicht erfolgreich besetzt, setzt der Auftragnehmer die laufende Betreuung und Optimierung der bereits implementierten Recruiting-Kampagnen kostenfrei fort, bis eine erfolgreiche Besetzung erreicht wird.


6.4.3. Leistungsumfang der Garantie

Die kostenfreie Fortsetzung beschränkt sich ausschließlich auf:

– Monitoring und Optimierung bestehender Werbeanzeigen

– Verwaltung eingehender Bewerbungen

– Vorqualifikation und Weiterleitung geeigneter Kandidaten

Nicht umfasst sind: Neukonzeption von Kampagnen, Erschließung neuer Zielgruppen, zusätzliche Werbeplattformen oder sonstige über die ursprüngliche Leistung hinausgehende Maßnahmen.


6.4.4. Voraussetzungen der Garantie

Die Garantie gilt nur bei kumulativem Vorliegen folgender Bedingungen:

– Vollständige und fristgerechte Erfüllung aller Mitwirkungspflichten durch den Kunden

– Unveränderte Stellenausschreibung und Anforderungsprofil während der gesamten Laufzeit

– Bearbeitung qualifizierter Bewerbungen durch den Kunden binnen 5 Werktagen nach Übermittlung

– Regelmäßiges Feedback des Kunden zu übermittelten Kandidaten binnen 3 Werktagen

– Vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung


6.4.5. Ausschluss der Garantie

Die Garantie entfällt vollständig bei:

– Änderung der Stellenausschreibung, des Anforderungsprofils oder der angebotenen Stellenvergütung (Gehalt/Lohn) um mehr als 10%

– Unterbrechung des Recruiting-Prozesses durch den Kunden länger als 14 Tage

– Ablehnung von mindestens 3 fachlich geeigneten Kandidaten ohne sachlichen Grund

– Wesentliche Verschlechterung der Marktlage für die gesuchte Position, die eine Besetzung objektiv erheblich erschwert

Unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Pandemie, Naturkatastrophen, Wirtschaftskrisen, wesentliche Gesetzesänderungen), die den Arbeitsmarkt erheblich beeinträchtigen

Projektabbruch oder Stellenrückzug durch den Kunden


6.4.6. Definition “Erfolgreiche Besetzung”

Als erfolgreiche Besetzung gilt ausschließlich die Unterzeichnung eines unbefristeten oder mindestens 12-monatigen Arbeitsvertrages zwischen Kunde und einem durch den Auftragnehmer vermittelten Kandidaten.


6.4.7. Dokumentation und Beweislast

Der Auftragnehmer dokumentiert alle Recruiting-Aktivitäten, Kommunikation und Kandidatenübermittlungen. Bei Streitigkeiten über die Erfüllung der Garantievoraussetzungen trägt der Kunde die Beweislast für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten.


6.4.8. Haftungsbeschränkung

Die Garantie stellt die einzige Gewährleistung des Auftragnehmers für Recruiting-Dienstleistungen dar. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.


6.4.9. Kündigung bei Garantieprojekten

Während der ursprünglichen 3-monatigen Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung durch den Kunden ausgeschlossen. Ab dem 4. Monat (Garantiephase) kann der Kunde mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Bei Kündigung durch den Kunden erlischt die Garantie.


7. Bewerberdatenverarbeitung


7.1. Der Auftragnehmer sammelt und verarbeitet Bewerberdaten im Auftrag des Kunden zur Durchführung des Recruiting-Prozesses.


7.2. Geeignete Bewerberdaten werden an den Kunden weitergeleitet. Der Kunde wird Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die weitere Verarbeitung.


7.3. Bewerberdaten werden für maximal 6 Monate nach Abschluss des jeweiligen Recruiting-Prozesses gespeichert, sofern keine längere Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist.


III. Neukundengewinnung


8. Leistungsumfang Neukundengewinnung


8.1. Der Auftragnehmer erstellt und betreut Werbekampagnen zur Gewinnung neuer Kunden für das Unternehmen des Kunden.


8.2. Die Leistungen umfassen: Kampagnenentwicklung und -umsetzung, Zielgruppenanalyse und Anzeigenoptimierung, Lead-Generierung und -qualifikation, Reporting und Kampagnenoptimierung.


8.3. Erfolgsvorbehalt: Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Durchführung der Kampagnen, jedoch nicht deren Erfolg. Insbesondere wird keine bestimmte Anzahl von Leads oder Neukunden garantiert.


IV. Website-Erstellung


9. Leistungsumfang Website-Erstellung


9.1. Der Auftragnehmer erstellt Websites nach den Vorgaben und Wünschen des Kunden unter Verwendung verschiedener Plattformen (WordPress, OnePage, etc.).


9.2. Die Leistungen umfassen: Konzeption und Design der Website, Technische Umsetzung und Programmierung, Responsive Design für verschiedene Endgeräte, Grundlegende Suchmaschinenoptimierung, Einweisung in die Bedienung (falls CMS).


9.3. Hosting: Website-Hosting erfolgt kundenspezifisch über verschiedene Anbieter. Separate Hosting-Vereinbarungen können erforderlich sein.


10. Abnahme und Gewährleistung Website


10.1. Der Kunde ist verpflichtet, die fertiggestellte Website innerhalb von **14 Tagen** nach Bereitstellung abzunehmen.


10.2. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.


10.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt **12 Monate** ab Abnahme.


V. KI-Automatisierung


11. Leistungsumfang KI-Automatisierung


11.1. Der Auftragnehmer implementiert KI-basierte Automatisierungslösungen zur Optimierung von Unternehmensprozessen des Kunden.


11.2. Verwendete Tools umfassen u.a.: Make.com, ChatGPT, Claude, Zapier, Poppy AI.


11.3. Datenschutz: Bei der Nutzung externer KI-Dienste werden die jeweiligen Datenschutzbestimmungen beachtet. Der Kunde wird über die verwendeten Dienste informiert.


11.4. Funktionsvorbehalt: Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Implementierung, jedoch nicht die dauerhafte Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der verwendeten KI-Dienste Dritter.


VI. Content Marketing


12. Leistungsumfang Content Marketing


12.1. Der Auftragnehmer erstellt und verwaltet Content für verschiedene Marketing-Kanäle des Kunden.


12.2. Die Leistungen umfassen: Content-Strategie und -planung, Erstellung von Texten, Bildern und Videos, Social Media Management, Content-Distribution und -optimierung.


12.3. Nutzungsrechte: Der Kunde erhält **einfache Nutzungsrechte** an den erstellten Inhalten. Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer.


VII. Vergütung und Zahlungsbedingungen


13. Vergütung


13.1. Die Vergütung erfolgt pauschal entsprechend dem jeweiligen Angebot.


13.2. Bei den Leistungen Content Marketing, Recruiting, Neukundengewinnung und KI-Prozessoptimierung werden Anzahlungen vereinbart.


13.3. Rechnungen sind innerhalb von **14 Tagen** nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.


14. Laufzeit und Kündigung


14.1. Für die Leistungen Recruiting, Neukundengewinnung und Content Marketing gilt eine **Mindestlaufzeit von 3 Monaten**.


14.2. Die Kündigungsfrist beträgt **1 Monat zum Monatsende** nach Ablauf der Mindestlaufzeit.


14.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


VIII. Haftung und Gewährleistung


15. Haftungsbeschränkung


15.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.


15.2. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.


15.3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.


16. Subunternehmer


16.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer und Freelancer einzusetzen.


16.2. Der Auftragnehmer haftet für Subunternehmer wie für eigene Erfüllungsgehilfen.


IX. Schlussbestimmungen


17. Geheimhaltung


17.1. Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen.


17.2. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Vertragsende für **2 Jahre** fort.


18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand


18.1. Es gilt **deutsches Recht** unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


18.2. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

Stand: September 2025